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Steuerberatung von selbständigen Unternehmern
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Hierzu gehört nach sachlicher und rechnerischer Prüfung der Buchführungsunterlagen
die Erfassung der Geschäftsvorfälle über EDV unter Einsatz der DATEV-Programme.
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Erstellung von mtl. oder viertel-jährlichen Steueranmeldungen
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Lohnbuchführung mit mtl. Erstellung der Gehaltsabrechnungen, Meldungen an das Finanzamt
sowie die Sozialversicherungsträger, sowie aller Nebenarbeiten hierzu
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Betriebswirtschaftliches Auswertungswesen
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Bescheinigungswesen und weitgehende Übernahme des Schriftverkehrs
in Behördenangelegenheiten.
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Erstellung von Jahresabschlüssen
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Erstellung von betrieblichen und privaten Steuererklärungen
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Teilnahme an Betriebsprüfungen
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Außergerichtliche und gerichtliche Rechtsbehelfsverfahren
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Neben diesen täglichen Aufgaben der Mandantenbetreuung stellt die Beratungsleistung DEN Schwerpunkt in der täglichen Arbeitspraxis dar. Hierzu gehört eine vorausschauende Planung der Steuerbelastung, die Reduzierung dieser Belastung unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzgebung und Rechtsprechung, Vorschläge zur Steuergestaltung und zur optimalen Rechtsform.
Des Weiteren ist die Betriebswirtschaftliche Beratung sowie in Zusammenhang stehende Bankgespräche ein wichtiger Faktor der Zusammenarbeit.
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Existenzgründer
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Gerade bei Existenzgründern ist eine umfassende und zeitintensive Beratung notwendig. Hierzu gehört die Darstellung der Buchführungspflichten, die Vermittlung von Grundkenntnissen über verschiedene Steuerarten, Hinweise zur formal richtigen Rechnungserstellung und zur Erlangung von Fördermitteln.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Kapitalbedarfsplanung und die damit zusammenhängende Finanzierungsproblematik. Wir erstellen die individuell zugeschnittene Konzeption zur Erlangung von Finanzierungsmitteln (kfw-Darlehen). Außerdem begleite ich Sie gern zu den erforderlichen Bankgesprächen.
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Privatpersonen
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Neben der jährlichen Erstellung der Einkommensteuererklärungen unter Berücksichtigung aller steuermindernden Sachverhalte steht auch hier die gestaltende Steuerberatung z. B. in Schenkungs- oder Erbfällen im Focus. Auch bei geplanten Immobilienerwerben sind neben den steuerlichen Aspekten auch die wirtschaftlichen Faktoren Bestandteil der Beratungsleistung.
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